STATIK & TRAGWERKSPLANUNG

„Wer hohe Türme bauen will, muss lange beim Fundament verweilen“ Anton Bruckner

UNSEREN BERECHNUNGEN ZUFOLGE...

Die Tragwerksplanung gehört zu den fundamentalsten Bereichen der Bauplanung. Dabei sind Lastannahmen und Berechnungsmodelle die Grundlage der Tragwerksplanung. Aber auch die Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung verschiedener Materialien und Ausführungsmöglichkeiten ist ein elementares Thema.

Durch die unmittelbare Zusammenarbeit zwischen Planer und Statiker in unserem Haus ist es möglich, schon in einer frühen Planungsphase, auf die Ausführung, Baumaterialien und Technologien der Baustelle Einfluss zu nehmen, um für unsere Bauherren oder Auftraggeber ein betriebswirtschaftlich optimales Ergebnis zu erzielen.

Wir erstellen Tragwerksplanungen u.a. in den folgenden Bereichen:

INHALT DER TRAGWERKSPLANUNG:

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Einen Statiker braucht man immer dann, wenn ein Neubau errichtet werden soll oder bauliche Änderungen in einem Bestandsgebäude geplant werden, bzw. mit Einreichung eines Bauantrages.

Selbst wenn Sie nur planen einen schweren Kaminofen auf eine Bestandsdecke (z.B. Holzbalkendecke) zu stellen oder ganz besonders, wenn eine Zwischenwand im Haus entfernt werden soll. Denn im Laufe von Setzungsprozessen können mit der Zeit aus tragenden Bauteilen nicht tragende werden oder andersrum. Werden „nicht tragende“ Wände entfernt, kann es Rissbildungen geben – oder schlimmeres.

In einer statischen Berechnung werden die Kräfte und deren gegenseitige Auswirkungen in einem Bauwerk sowie in jedem dazugehörigen Bauteil berechnet. 

Zur Berechnung gehören beispielsweise die genaue Bestimmung der benötigten Menge Bewehrungsstahl für eine Betonplatte oder auch die Ermittlung der notwendigen Stärke bzw. Ausführungsmöglichkeiten für eine Beton- oder Holzbalkendecke. Aber auch andere Werte müssen berechnet werden, z.B. der Holzquerschnitt einer Firstpfette oder welche Sparrenabstände im Dachstuhl erforderlich sind.

Neben der Neuerrichtung von Bauwerken ist die Statik auch für bestehende Gebäude von großer Bedeutung. Werden die Lasten an einem Bauwerk über die Auslegungslasten hinaus erhöht, kann die Standsicherheit gefährdet sein. Solche Lasterhöhungen ergeben sich beispielsweise durch die nachträgliche Installation von Solaranlagen auf dem Dach oder einer geänderten Nutzung von Räumen. Auch wenn bauliche Änderungen am Bestand vorgenommen werden sollen, wie etwa neue Türöffnungen oder das Versetzen von Innenwänden, muss überprüft werden, ob dadurch die Standsicherheit beeinträchtigt wird und möglicherweise Verstärkungen erforderlich werden.

Neben den Ausführungsunterlagen (Grundrisse, Schnitt, Baukonstruktionen etc) eines Projektes ist auch das Baugrundgutachten zwingend erforderlich. 

Im Baugrundgutachten werden Setzungsempfindlichkeiten und die Tragfähigkeit des Bodens ausgewertet. Die möglichen Auswirkungen von eventuell anstehendem Grundwasser bis hin zur Beprobung der allgemeinen Bodenverhältnisse. Das sind alles Angaben, welche der Statiker für eine wirtschaftlich sinnvolle Tragwerksplanung benötigt.

Der Standsicherheitsnachweis für Gebäude der Klassen 1 bis 3 und sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, muss in Sachsen von einem qualifizierten Tragwerksplaner erstellt werden. Dieser muss in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der qualifizierten Tragwerksplaner eingetragen sein.
Unseren Tragwerksplaner finden Sie unter der Nummer: 62001